Rechtliche Fragestellungen erfordern Fachwissen und Erfahrung. Die Jurist:innen und Anwält:innen des VSP-Generalsekretariates bringen beides mit. Sie unterstützen beispielsweise bei der Formulierung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder geben eine erste Einschätzung bei Rechtstreitigkeiten ab.
Auskünfte werden nur an die Schulleitungen oder an entsprechend bevollmächtigte Mitarbeitende erteilt. Die Rechtsauskunftsstelle ist verpflichtet, Interessenskonflikte zu vermeiden. Rechtsauskünfte an Mitarbeitende einer Schule sind nur mit Einwilligung der Direktion möglich.
Einzelheiten und Modalitäten finden Sie im Konzept der Rechtsauskunftsstelle VSP.