Pro Jahr vergibt die Stiftung rund 50 000 Franken an Stipendien. Einen Antrag auf Unterstützung können Lernende oder deren Erziehungsberechtigten stellen, wenn das jährliche Bruttoeinkommen 70’000 Franken nicht überschreitet. Für jedes weitere Kind in Ausbildung erhöht sich die Einkommensgrenze um 6’000 Franken.
Die Stiftungskommission der Stiftung Schweizersicher Privatschulen verteilt zweimal jährlich im Juni bzw. Dezember Ausbildungsbeiträge an Antragsteller/innen.
Die vollständigen Gesuche sind nach Ausbildungsbeginn jeweils bis spätestens am 15. April bzw. 15. Oktober des Jahres einzureichen.
Beispiel: Falls Sie Ihre Ausbildung im August beginnen, haben Sie das vollständige Gesuch bis am 15. Oktober einzureichen. Anschliessend entscheidet die Stiftungskommission im Dezember über die eingegangenen Gesuche.
Stellen Sie Ihren Antrag mit diesem Formular:
Antragsformular (PDF)
Wichtige Rahmenbedingungen für Stipendiengesuche:
- Es kann nur der jährlich anfallende Ertrag der Stiftung (ca. CHF 50’000.–) in Form von einmaligen Ausbildungsbeiträgen ausbezahlt werden. Zudem sind Sprachregionen der Schweiz sind angemessen zu berücksichtigen. Da die Mittel der Stiftung somit begrenzt sind, besteht kein Rechtsanspruch auf einen Ausbildungsbeitrag und der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Die Höhe des Ausbildungsbeitrags beträgt zwischen CHF 1’000.00 und CHF 4’000.00 je Gesuchsteller/in. Bei mehrjährigen Ausbildungen können wiederkehrende Beiträge ausgerichtet werden, jedoch gesamthaft maximal CHF 8’000.00 je Gesuchsteller/in.
- Die gewährten Ausbildungsbeiträge werden der Schule, an welcher der/die Gesuchsteller/in die Ausbildung absolviert, ausbezahlt. Die betreffende Schule reduziert das Schulgeld in entsprechender Höhe.
- Ausbildungsbeiträge sind nur möglich, wenn das jährliche Bruttoeinkommen des/der Gesuchsteller/in CHF 70‘000.00 nicht überschreitet, und wenn kein nennenswertes Vermögen vorhanden ist. Bei Familien, in welchen ein weiteres Kind in Ausbildung steht, erhöht sich der Betrag auf CHF 76‘000.00, bei zwei weiteren Kindern in Ausbildung auf CHF 82‘000.00.
- Es werden keine Beiträge ausgerichtet für Ausbildungen, die bereits abgeschlossen sind oder noch nicht begonnen Für ausstehende Schulgelder nach Abschluss einer Ausbildung können keine Gesuche eingereicht werden.
- Nur vollständig ausgefüllte Formulare mit allen verlangten Beilagen und mit genauen Angaben über Einkommen und Vermögen der Bewerberin/des Bewerbers und der Eltern können berücksichtigt werden.
Einzureichende Unterlagen
Zur Vervollständigung Ihres Gesuchs haben Sie folgende Unterlagen einzureichen:
- Behördliche Bestätigungen über die Einkommens- und Vermögenssituation des/der Gesuchstellenden, des/der Ehegatten/Ehegattin und der Eltern (z.B. Steuerveranlagungsverfügung).
- Belege über Ausbildungsbeiträge/Stipendien des Wohnortkantons oder anderer Stiftungen/Einrichtungen, sofern solche ausgerichtet wurden/werden.
- Ausbildungsbestätigung der Schule, wonach der/die Gesuchstellende die Ausbildung begonnen hat.
- Kopie des letzten Zeugnisses.
Weiterführende Angaben:
Stipendienreglement (PDF)