Stipendien

Stiftung Schweizerischer Privatschulen

Bildung sollte für alle Menschen erschwinglich sein. Die Stiftung Schweizerischer Privatschulen unterstützt deshalb in begründeten Fällen Lernende und Studierende mit einem einmaligen Ausbildungsbeitrag zwischen 1000 bis 3000 Franken.

Pro Jahr vergibt die Stiftung rund 50 000 Franken an Stipendien. Einen Antrag auf Unterstützung können Lernende oder deren Erziehungsberechtigten stellen, wenn das jährliche Bruttoeinkommen 64’000 Franken nicht überschreitet. Für jedes weitere Kind in Ausbildung erhöht sich die Einkommensgrenze um 6000 Franken.

Die Stiftungskommission der Stiftung Schweizersicher Privatschulen verteilt zweimal jährlich im Juni bzw. Dezember Ausbildungsbeiträge an Antragsteller/innen.

Die vollständigen Gesuche sind nach Ausbildungsbeginn jeweils bis spätestens am 15. April bzw. 15. Oktober des Jahres einzureichen.

Beispiel: Falls Sie Ihre Ausbildung im August beginnen, haben Sie das vollständige Gesuch bis am 15. Oktober einzureichen. Anschliessend entscheidet die Stiftungskommission im Dezember über die eingegangenen Gesuche.

Stellen Sie Ihren Antrag mit diesem Formular:
Antragsformular (PDF)


Auszug aus den Richtlinien der Stiftung Schweizerischer Privatschulen

Grundsatz

  • Es kann nur der jährlich anfallende Ertrag der Stiftung (ca. CHF 50’000.00) in Form von einmaligen Ausbildungsbeiträgen in der Höhe von CHF 1’000.00 bis CHF 3’000.00 je Schüler/in ausbezahlt werden. Da die Mittel der Stiftung somit begrenzt sind, besteht kein Rechtsanspruch auf einen Ausbildungsbeitrag und der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Die Sprachregionen der Schweiz werden angemessen berücksichtigt.
  • Zu Ihrer Orientierung teilen wir Ihnen mit, dass das Bruttoeinkommen den Betrag von CHF 64’000.00 nicht überschreiten darf, wobei auch bei den Mündigen das Einkommen und Vermögen der Eltern in die Berechnung einbezogen wird. Wenn ein weiteres Kind in der Ausbildung steht, erhöht sich der Betrag auf CHF 70’000.00, bei zwei weiteren Kindern in Ausbildung auf CHF 76’000.00, etc.

Weitere wichtige Hinweise

  • Wichtig ist der Grundsatz, wonach wir keine Ausbildungsbeiträge ausrichten für Ausbildungen, die bereits abgeschlossen sind oder noch nicht begonnen haben. Für ausstehende Schulgelder nach Abschluss einer Ausbildung können keine Gesuche eingereicht werden.
  • Die Stiftung Schweizerischer Privatschulen gewährt – unabhängig von der Ausbildungsdauer – nur einen einzigen Unterstützungsbeitrag. Mehrere Beiträge für den- bzw. dieselbe(n) Antragsteller(in) sind somit nicht möglich.
  • Soweit der Gesuchsteller bereits ein Stipendium von seinem Wohnsitzkanton oder einer anderen Quelle erhält, kann sein Gesuch von unserer Stiftung nicht geprüft werden.
  • Nur vollständig ausgefüllte Formulare mit allen verlangten Beilagen und mit genauen Angaben über Einkommen und Vermögen der Bewerberin/des Bewerbers und der Eltern können berücksichtigt werden.
  • Soweit die angegebenen Einkommenslimiten überschritten werden bzw. ein gewisses Vermögen vorhanden ist, sollte auf die Gesuchseinreichung wegen Aussichtslosigkeit verzichtet werden.

Einzureichende Unterlagen

Zur Vervollständigung Ihres Gesuchs haben Sie folgende Unterlagen einzureichen:

  • je eine Kopie der behördlichen Bestätigungen über die Einkommens- und Vermögenssituation des Gesuchstellers / der Gesuchstellerin und der Eltern (z.B. Steuerveranlagungsverfügung). Es reicht nicht, eine Kopie der Lohnabrechnung einzureichen. Das Vermögen wie auch das Bruttoeinkommen der Eltern / des Gesuchstellers / der Gesuchstellerin müssen ersichtlich sein.
  • eine Kopie der Stipendienverfügung des Kantons. Bei den kantonalen Stipendienstellen kann ebenfalls ein Stipendienantrag gestellt werden. Die Stiftung Schweizerischer Privatschulen benötigt eine Zu- bzw. Absage des Kantons betreffend Ihrem Stipendienantrag. Nähere Informationen bekommen Sie bei der Stipendienstelle Ihres Kantons.
  • die Ausbildungsbestätigung der Schule im Original. Die Stiftung Schweizerischer Privatschulen benötigt von Ihnen eine Ausbildungsbestätigung der Schule, nachdem Sie die Ausbildung begonnen haben.
  • eine Kopie des letzten Zeugnisses

Ohne die obgenannten Beilagen können wir Ihr Gesuch nicht prüfen.

Ecoles membres

Ecoles membres

Nos écoles membres sont synonymes de qualité, de diversité et de parcours éducatifs personnalisés. Elles accompagnent les apprenants de la maternelle à la formation continue. Des actualités sur les écoles seront publiés prochainement.

Mitgliedschulen des VSP

Mitgliedschulen des VSP

Unsere Mitgliedsschulen stehen für Qualität, Vielfalt und individuelle Bildungswege. Sie begleiten Lernende vom Vorschul- bis zum Weiterbildungsbereich. Beiträge und Neuigkeiten aus den Schulen folgen in Kürze.