Die Mitgliedschulen in Abhängigkeit ihrer AHV-Lohnsumme eingeteilt. Massgebend ist das zuletzt abgerechnete Jahr. Bei Schulgruppen ist die Gesamtlohnsumme aller Schulen in der Gruppe massgebend. Neueintretende Verbandsschulen entrichten zudem eine einmalige Eintrittsgebühr.