Um ein Aufnahmegesuch beim Verband Schweizerischer Privatschulen (VSP) stellen zu können, muss eine Schule folgende Bedingungen erfüllen:
- Die Privatschule muss seit mindestens zwei Jahren bestehen.
- Sie muss über ein national oder international anerkanntes Qualitätssicherungssystem verfügen, das von der Qualitätssicherungskommission des VSP genehmigt ist. Sie muss beim Einreichen des Aufnahmeformulars eine Kopie des entsprechenden Zertifikates vorlegen.
- Die Verantwortlichen der Schule müssen das Aufnahmeformular vollständig ausfüllen (mit den verlangten Beilagen). Mit der Unterschrift des Aufnahmeformulars bestätigt die Gesuchstellerin die Richtigkeit der gemachten Angaben und der eingereichten Unterlagen. Sie anerkennt im Weiteren die Statuten des Verbandes Schweizerischer Privatschulen sowie dessen Beitragsordnung. Die Schule hat zur Kenntnis genommen, dass falsche Angaben eine Nichtaufnahme oder einen nachträglichen Ausschluss zur Folge haben können.
- Die Privatschule muss einem Besuch eines VSP-Vorstandsmitgliedes vor der Aufnahme zustimmen. Dieses Vorstandsmitglied stellt dem Vorstand Antrag auf Aufnahme oder Nichtaufnahme.
- Privatschulen, deren Sitz im Kanton Waadt oder im Kanton Genf ist, müssen vorgängig von den jeweiligen regionalen Verbänden aufgenommen worden sein. Diese Schulen werden gebeten, sich an folgende Regionalverbände zu wenden:
Association Vaudoise des Ecoles Privées (AVDEP)
Postfach 1215
CH-1001 Lausanne
Tel. +41 21 796 33 00
www.avdep.ch
info@avdep.ch
Association Genevoise des Ecoles Privées (AGEP)
Rue Saint-Jean 98
Postfach 5278
CH-1211 Genf
Tel. +41 58 715 32 30
www.agep.ch
info@agep.ch