Die Mitgliedschulen des VSP profitieren von einer Rechtsauskunft des Generalsekretariates des VSP.
Brauchen Sie Hilfe in einer Rechtsfrage oder sind Sie unsicher, ob sich zum Beispiel vor einem Vertragsabschluss oder der Formulierung neuer AGBs die rechtliche Einschätzung einer Fachfrau bzw. eines Fachmannes lohnen könnte? Rechtliche Fragestellungen erfordern Fachwissen und Erfahrung. Beides vereinen die Juristen/Juristinnen und Anwälte/Anwältinnen des Generalsekretariates des VSP.
Grundsätzlich werden die Auskünfte nur an die Schulleitungen oder an entsprechend bevollmächtigte Kadermitarbeitende erteilt. Die Rechtsauskunftsstelle ist verpflichtet, Interessenskonflikte zu vermeiden. Rechtsauskünfte an Mitarbeitende einer Schule sind nur dann möglich, wenn eine Einwilligung der Direktion vorliegt.
Einzelheiten und Modalitäten: Konzept der Rechtsauskunftsstelle VSP