Qualitätssicherungsverfahren
Der für die Mitgliedschaft im VSP vorausgesetzte Qualitätsnachweis kann wahlweise wie folgt erbracht werden:
- Externe Zertifizierung durch anerkannte Qualitätssicherungssysteme
- Mitgliedschaft im Privatschulregister Schweiz
- Verbandsinternes Qualitätssicherungsverfahren
Externe Zertifizierung und Mitgliedschaft im Privatschulregister Schweiz
Jene Mitgliedschulen, welche sich extern zertifizieren lassen oder Mitglied im Privatschulregister Schweiz sind, reichen bei Ablauf der Gültigkeitsdauer der Zertifizierung jeweils unaufgefordert den Nachweis der Rezertifizierung beim Generalsekretariat des VSP ein. Die Mitgliedschaftskommission des VSP führt ein Verzeichnis der anerkannten nationalen und internationalen Qualitätssysteme (siehe Dokumente unten).
Verbandsinterne Qualitätssicherung
Mitgliedschulen, die unter staatlicher Aufsicht stehen oder in vergleichbarer Weise einer Qualitätskontrolle unterliegen, können den Qualitätsnachweis im Rahmen des verbandsinternen Qualitätssicherungsverfahrens erbringen.
Das Gesuchsformular ist spätestens sechs Monate vor Ablauf der aktuellen Zertifizierung mitsamt den erforderlichen Beilagen beim Generalsekretariat des VSP in elektronischer Form oder per Post zuhanden der Mitgliedschaftskommission einzureichen. Die Mitgliedschaftskommission prüft das Gesuch und führt einen Schulbesuch durch.
Die Gültigkeit des verbandsinternen Qualitätsnachweises beträgt vier Jahre. Danach muss der QS-Prozess erneut vollständig durchlaufen werden.
Die Kosten variieren je nach AHV-Lohnsumme der Schule zwischen CHF 700 und CHF 3’600, zuzüglich CHF 1’500 für den Schulbesuch (siehe Anhang zum Mitgliedschaftsreglement).
Dokumentation
- Reglement über die Mitgliedschaft im VSP (PDF)
- Qualitätssysteme national (PDF)
- International anerkannte Akkreditierungen (PDF)
- Gesuchsformular Qualitätsnachweis im verbandsinternen QS-Verfahren (PDF)
Bei Fragen im Zusammenhang mit dem Qualitätssicherungsverfahren steht Ihnen das Generalsekretariat des VSP gerne zur Verfügung.