Seit seiner Gründung beteiligt sich der VSP (bzw. seit 1966 dessen Rechtsvorgänger) gemeinsam mit 6 weiteren Branchenorganisationen an den Führungsaufgaben der EXFOUR-Kassen. Durch mehrere Delegierte hat der VSP Einsitz in allen Kassenorganen und übt dort seine Mitbestimmungsrechte aus. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Interessen der VSP-Mitglieder nachhaltig und zielorientiert gewahrt bleiben. Heute profitieren seitens des VSP rund 130 Unternehmen mit einer gesamthaften Lohnsumme von rund 370 Mio. Franken vom vielseitigen und vernetzten Dienstleistungsangebot der EXFOUR-Kassen für sich und ihre Mitarbeitenden.
Flyer der Exfour Kassen | Kontakt |
EXFOUR Malzgasse 16 4052 Basel +41 61 206 00 00 info@exfour.ch www.exfour.ch |
Die EXFOUR-Kassen
- sind in allen 26 Kantonen der Schweiz für Sie tätig
- unterstützen Sie in den Sprachen , , und
- offerieren eine orts- und zeitunabhängige, vollständig digitale Lösung für Ihr Tagesgeschäft (connect)
- sind eine wettbewerbsfähige, nicht gewinnorientiere Non-Profit-Organisation
- haben günstige Risikogemeinschaften dank breiter Diversifikation unserer Branchenverbände
- haben kompetente und hilfsbereite Mitarbeitende
- bieten kurze Bearbeitungszeiten
So werden Sie in der AHV-Ausgleichskasse entlastet:
- Schweizweit für alle Standorte eine Jahresabrechnung mit einem Verwaltungskosten-Beitragssatz
- Vorteilhafte Verwaltungskosten-Beiträge mit punktuellen Rückerstattungen
- Spürbare, signifikante Synergieeffekte für die Abwicklung der Familienzulagen und für die Krankentaggeldkasse
So werden Sie in der Familienausgleichskasse entlastet:
- Wir sind die einzige Kasse, welche für alle Mitglieder bei der Festsetzung und Überprüfung von Zulagenansprüchen mit den Mitarbeitenden direkt in Kontakt tritt
- Ihr Gewinn: Sie erhalten nur noch den Entscheid zur Auszahlung bzw. Einstellung der Familienzulagen
- Ihr Vorteil: Datenschutzkonformer Kontakt mit Ihren Mitarbeitenden und vertraulichen Daten
- Spürbare administrative und finanzielle Entlastung Ihrer HR-Abteilung
- Sämtliche Niederlassungen aller Kantone rechnen mit einer einzigen jährlichen Ausgleichsabrechnung ab
- Zusätzliche kantonale Entschädigungen sind in einem Beitragssatz zusammengefasst und reduzieren den administrativen Aufwand markant
- Vorteilhafte Beitragssätze dank günstigen Risikogemeinschaften
So werden Sie in der Krankentaggeldkasse entlastet:
- Vorteilhafte Beitragssätze dank nicht gewinnorientierter Geschäftsführung (Non-Profit)
- Grosszügige Rückerstattungen bei gutem Geschäftsverlauf
- Entlastung von der Lohnfortzahlungspflicht
- Flexible Versicherungslösungen in Bezug auf die Taggeldhöhe und die Aufschubsdauer
- Enge, individuelle Begleitung der Mitarbeitenden im Versicherungsfall
- Synergiegewinne dank Kompetenzerfahrungen unserer Mitarbeitenden aus der AHV und IV