EXFOUR Kassen – AHV, Familienzulagen, Krankentaggeld

Seit seiner Gründung beteiligt sich der VSP (bzw. seit 1966 dessen Rechtsvorgänger) gemeinsam mit 6 weiteren Branchenorganisationen an den Führungsaufgaben der EXFOUR-Kassen. Durch mehrere Delegierte hat der VSP Einsitz in allen Kassenorganen und übt dort seine Mitbestimmungsrechte aus. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Interessen der VSP-Mitglieder nachhaltig und zielorientiert gewahrt bleiben. Heute profitieren seitens des VSP rund 130 Unternehmen mit einer gesamthaften Lohnsumme von rund 370 Mio. Franken vom vielseitigen und vernetzten Dienstleistungsangebot der EXFOUR-Kassen für sich und ihre Mitarbeitenden.

Flyer der Exfour Kassen Kontakt
Exfour Flyer EXFOUR
Malzgasse 16
4052 Basel
+41 61 206 00 00
info@exfour.ch
www.exfour.ch  

Die EXFOUR-Kassen

  • sind in allen 26 Kantonen der Schweiz für Sie tätig
  • unterstützen Sie in den Sprachen DeutschFranzösischItalienisch und Englisch
  • offerieren eine orts- und zeitunabhängige, vollständig digitale Lösung für Ihr Tagesgeschäft (connect)
  • sind eine wettbewerbsfähige, nicht gewinnorientiere Non-Profit-Organisation
  • haben günstige Risikogemeinschaften dank breiter Diversifikation unserer Branchenverbände
  • haben kompetente und hilfsbereite Mitarbeitende
  • bieten kurze Bearbeitungszeiten

So werden Sie in der AHV-Ausgleichskasse entlastet:

  • Schweizweit für alle Standorte eine Jahresabrechnung mit einem Verwaltungskosten-Beitragssatz
  • Vorteilhafte Verwaltungskosten-Beiträge mit punktuellen Rückerstattungen
  • Spürbare, signifikante Synergieeffekte für die Abwicklung der Familienzulagen und für die Krankentaggeldkasse

So werden Sie in der Familienausgleichskasse entlastet:

  • Wir sind die einzige Kasse, welche für alle Mitglieder bei der Festsetzung und Überprüfung von Zulagenansprüchen mit den Mitarbeitenden direkt in Kontakt tritt
    • Ihr Gewinn: Sie erhalten nur noch den Entscheid zur Auszahlung bzw. Einstellung der Familienzulagen
    • Ihr Vorteil: Datenschutzkonformer Kontakt mit Ihren Mitarbeitenden und vertraulichen Daten
  • Spürbare administrative und finanzielle Entlastung Ihrer HR-Abteilung
  • Sämtliche Niederlassungen aller Kantone rechnen mit einer einzigen jährlichen Ausgleichsabrechnung ab
  • Zusätzliche kantonale Entschädigungen sind in einem Beitragssatz zusammengefasst und reduzieren den administrativen Aufwand markant
  • Vorteilhafte Beitragssätze dank günstigen Risikogemeinschaften

So werden Sie in der Krankentaggeldkasse entlastet:

 

  • Vorteilhafte Beitragssätze dank nicht gewinnorientierter Geschäftsführung (Non-Profit)
  • Grosszügige Rückerstattungen bei gutem Geschäftsverlauf
  • Entlastung von der Lohnfortzahlungspflicht
  • Flexible Versicherungslösungen in Bezug auf die Taggeldhöhe und die Aufschubsdauer
  • Enge, individuelle Begleitung der Mitarbeitenden im Versicherungsfall
  • Synergiegewinne dank Kompetenzerfahrungen unserer Mitarbeitenden aus der AHV und IV