Verband Schweizerischer Privatschulen, Verband Schweizer Privatschulen, VSP, Privatschulen, Tagesschulen, Internate, Externate, Primarschule, Sekundarschule, Gymnasium, 10. Schuljahr, Sprachkurs, Sprachaufenthalt, Au-Pair, Feriensprachkurs, Summer Camp, Maturität, Schulen, Weiterbildung, Ausbildung, Welschlandjahr, zweisprachige Schulen, Kindergarten, Stipendien, 9. Schuljahr, Fremdsprachen, Abitur, Matur, Nachhilfe, Finishing, Sportschule, Abschluss, Universität, Fortbildung, Unterricht, Ferienkurs, Sprachschule, Management, MBA, Hotelfachschule
Finanzielle Bestimmungen für Verbandsmitglieder


I. Beitragsordnung VSP (gültig seit 08. Mai 2004)

Die Mitgliedschulen werden in Abhängigkeit ihrer AHV-Lohnsumme wie folgt eingeteilt:
  • Kleine Schulen: bis AHV-Lohnsumme CHF 400'000.--

    Diese Schulen zahlen dem VSP jährlich einen Mitgliederbeitrag von CHF 400.--.

  • Mittlere Schulen: AHV-Lohnsumme über CHF 400'000.-- bis CHF 3'000'000.--

    Diese Schulen zahlen dem VSP jährlich einen Mitgliederbeitrag von CHF 1'300.--.

  • Grosse Schulen: AHV-Lohnsumme von über CHF 3'000'000.--

    Diese Schulen zahlen dem VSP jährlich einen Mitgliederbeitrag von CHF 2'500.--.

  • Neueintretende Verbandsschulen haben eine einmalige Eintrittsgebühr zu bezahlen. Diese ist wie folgt abgestuft:

    - Kleine Schulen CHF 500.--
    - Mittlere Schulen CHF 1'000.--
    - Grosse Schulen CHF 1'500.--

II. Regelung für Mitglieder mit Filialschulen
  • Eine Privatschule, die unter dem gleichen Firmennamen in derselben politischen Gemeinde mehrere Schulfilialen betreibt, bezahlt einen Mitgliederbeitrag, wobei die Lohnsumme der Filialen zusammengezählt werden.

  • Eine Privatschule, die in verschiedenen politischen Gemeinden tätig ist, bezahlt je Standort - in Abhängigkeit der AHV-Lohnsumme - den entsprechenden Verbandsbeitrag.

  • Eine Privatschule, die in derselben politischen Gemeinde unter verschiedenen Firmennamen auftritt, bezahlt je Firmenname - in Abhängigkeit der AHV-pflichtigen Lohnsumme - einen Verbandsbeitrag.


III. Abgabe in den Stipendienfonds (gültig seit 01. Januar 1997)

Gestützt auf den Generalversammlungsbeschluss des VSP vom 31. Mai 1997 in Twann hat der Vorstand am Freitag, 14. November 1997, nachstehenden Beschluss gefasst:
  • Für Schüler(innen) mit durchschnittlich mehr als 15 Wochenstunden Präsenzunterricht (betrachtet über einen Zeitraum von einem Schuljahr) entrichtet die betreffende Verbandsschule eine Abgabe von CHF 1.-- je Schüler(in).

  • Für Schüler(innen) mit durchschnittlich weniger als 15 Wochenstunden Präsenzunterricht (betrachtet über einen Zeitraum von einem Schuljahr) entrichtet die betreffende Verbandsschule eine Abgabe von CHF --.50 je Schüler(in).

  • Das Sekretariat der Stiftung Schweizerischer Privatschulen wird mit dem Vollzug des GV- und Vorstandsbeschlusses beauftragt.



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